Sie möchten Mitglied im DNGK werden?
Der Verein besteht – laut seiner Satzung – aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die sich aktiv an der Verwirklichung der Vereinsziele beteiligen wollen.
Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder können juristische oder natürliche Personen werden, die den Zweck des Vereins mittragen und durch einen besonderen Mitgliedsbeitrag unterstützen wollen.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge betragen laut Beschluss der Mitgliederversammlung und entsprechend der Beitragsordnung vom 23. Januar 2019 für:
- Ordentliche Mitglieder:
im Regelfall 80 Euro pro Jahr - Auszubildende, Arbeitslose, Studierende sowie Promotionsstudierende bei Vorlage eines Nachweises:
0 Euro - Fördernde Mitglieder im Regelfall mindestens 500 Euro. Die Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrages bestimmt der geschäftsführende Vorstand im Einvernehmen mit dem Fördermitglied.
Gemeinnützigkeit
Der Verein Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V. ist wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Wissenschaft und Forschung als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt. Das DNGK ist durch das Finanzamt Bergisch Gladbach unter der Steuernummer 204/5819/1413 zuletzt auf Grund des Freistellungsbescheides vom 04.11.2020 für den Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Sie können daher Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende (bis 200 EUR gegen Vorlage des Überweisungsbelegs darüber hinaus mittels einer Quittung, die wir auf Anfrage gerne erstellen) steuerlich geltend machen.
Spendenkonto
Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V.
IBAN DE23 3006 0601 0007 3067 54
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Köln
Letzte Überarbeitung: 30.08.2022