Sie möchten Mitglied im DNGK werden?

Der Verein besteht – laut seiner Satzung – aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die sich aktiv an der Verwirklichung der Vereinsziele beteiligen wollen.

Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder können juristische oder natürliche Personen werden, die den Zweck des Vereins mittragen und durch einen besonderen Mitgliedsbeitrag unterstützen wollen.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge betragen laut Beschluss der Mitgliederversammlung und entsprechend der Beitragsordnung vom 23. Januar 2019 für:

  • Ordentliche Mitglieder:
    im Regelfall 80 Euro pro Jahr
  • Auszubildende, Arbeitslose, Studierende sowie  Promotionsstudierende bei Vorlage eines Nachweises:
    0 Euro
  • Fördernde Mitglieder im Regelfall mindestens 500 Euro. Die Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrages bestimmt der geschäftsführende Vorstand im Einvernehmen mit dem Fördermitglied.

Gemeinnützigkeit

Der Verein Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V. ist wegen der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfedes öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflegeder Erziehung sowie von Wissenschaft und Forschung als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt. Das DNGK ist durch das Finanzamt Köln-West unter der Steuernummer 223/5904/2320 zuletzt auf Grund des Freistellungsbescheides vom 21.06.2023 für den Veranlagungszeitraum 2023 bis 2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Sie können daher Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende (bis 200 EUR gegen Vorlage des Überweisungsbelegs darüber hinaus mittels einer Quittung, die wir auf Anfrage gerne erstellen) steuerlich geltend machen.

Spendenkonto

Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V.
IBAN DE23 3006 0601 0007 3067 54
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Köln

Letzte Überarbeitung: 28.06.2023