Hintergrund

Jede im DNGK aktive Person ist Mitglied. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die sich aktiv an der Verwirklichung der Vereinsziele beteiligen wollen. Fördernde Mitglieder können juristische oder natürliche Personen werden, die den Zweck des Vereins mittragen und durch einen besonderen Mitgliedsbeitrag unterstützen wollen.

Aus Gründen des Datenschutzes möchten wir die Namen der Mitglieder hier nicht veröffentlichen, jedoch hat jedes Mitglied die Möglichkeit, sich über das Mitgliederportal einzuloggen.

Mitgliederportal

Sie können sich mit der E-Mail-Adresse einloggen, die Sie mit Ihrem DNGK-Aufnahmeantrag angegeben haben. Gerne hilft Ihnen auch die Geschäftsstelle office (at) dngk.de weiter.

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Letzte Überarbeitung: 08.03.2024