Hintergrund
Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in strategische Entscheidungen zu beraten. Der Beirat setzt sich aus Vertretern der Fördermitglieder sowie aus speziell in den Beirat berufenen, ordentlichen Mitgliedern zusammen:
- Fördermitglieder haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft automatisch jeweils einen Sitz im Beirat.
- Ordentliche Mitglieder können vom Vorstand für den Zeitraum von 12 Monaten berufen werden. Wiederwahl ist möglich.
Die Geschäftsordnung für Fachbereiche und Arbeitsgruppen des DNGK vom 15.11.2019 ist Grundlage des Handelns im Beirat.
Beiratsmitglieder 2022/2023
- Bernhard Calmer (für Fördermitglied m.Doc GmbH)
- Prof. Dr. Dr. Saskia Jünger (Ordentliches Mitglied)
- Susanne Melin (für Fördermitglied Bosch Health Campus GmbH)
- Prof. Dr. Orkan Okan (Ordentliches Mitglied)
- PD Dr. Jens Ulrich Rüffer (für Fördermitglied TAKEPART Media+Science GmbH)
- Dr. Fülöp Scheibler (für Fördermitglied SHARE TO CARE – Patientenzentrierte Versorgung GmbH)
- Dr. Ralf Suhr (für Fördermitglied STIFTUNG GESUNDHEITSWISSEN)
- Prof. Dr. rer.nat. Dr. med. Günter Ollenschläger (Ehrenmitglied)
Letzte Überarbeitung: 08.03.2024