Hintergrund

Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in strategische Entscheidungen zu beraten. Der Beirat setzt sich aus Vertretern der Fördermitglieder sowie aus speziell in den Beirat berufenen, ordentlichen Mitgliedern zusammen:

  • Fördermitglieder haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft automatisch jeweils einen Sitz im Beirat.
  • Ordentliche Mitglieder können vom Vorstand für den Zeitraum von 12 Monaten berufen werden. Wiederwahl ist möglich.

Die Geschäftsordnung für Fachbereiche und Arbeitsgruppen des DNGK vom 15.11.2019 ist Grundlage des Handelns im Beirat.

Beiratsmitglieder 2022/2023

Letzte Überarbeitung: 08.03.2024