DNGK News Dezember 2019
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft getreten.
Am 19. Dezember ist das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) vom 09.12.2019 in Kraft getreten. Das DVG hat zwei für das Thema Gesundheitskompetenz relevante Änderungen des Sozialgesetzbuchs Band V zur Folge.
- GKV-Versicherte haben jetzt Anspruch auf Versorgung mit geprüften digitalen Gesundheitsanwendungen – „Gesundheits-Apps“ (§ 27 SGB V, vollständiger Text: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/27.html). Da die Gesetzesänderungen heute (22.12.) noch nicht im Internet-Angebot des Bundesjustizministeriums verfügbar sind, verweisen wir ausnahmsweise auf dejure.org, ein Informationsangebot mit Werbung.
- Die gesetzlichen Krankenkassen müssen den Versicherten Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz anbieten. Diese Leistungen sollen dazu dienen, die für die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen & Verfahren erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln (§ 20k SGBV, vollständiger Text: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/20k.html).
Weiterführende Informationen :
- Gesetzestext im Bundesgesetzblatt: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/DVG/_node.html
- Gesetzesbegründung (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrend mit Materialien) auf dem Portal des Deutschen Bundestags: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251761.html
Das DNGK wünscht frohe Feiertage und einen guten Start ins nächste Jahrzehnt. Den Dezember-Newsletter mit einer Rückschau der Vorsitzenden des DNGK, Corinna Schaefer finden Sie hier.